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IHRE STEUERN BENÖTIGEN MEHR ALS NUR AUFMERKSAMKEIT

JUNG, KREUTZ, MATHIEU
Ihre Steuerberater in Kusel

Als kompetenter Ansprechpartner verknüpfen wir steuerliche Fragestellungen mit betriebswirtschaftlicher Beratung. Existenzgründern und Unternehmern helfen wir bei der Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme. 

Unser leistungsfähiges Team steht Ihnen bis in die Abendstunden zur Verfügung. Sämtliche Mitarbeiter werden laufend fortgebildet. Zur Abrundung unseres Angebotes kooperieren wir mit kompetenten Partnern aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Wir betreuen neben natürlichen Personen und Freiberuflern überwiegend mittelständische Betriebe, die als Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften am Markt auftreten.

Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung!

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QUALIFIKATIONEN IN ÜBER 6 BEREICHEN

Leistungen

UNSERE LEISTUNGEN

FINANZBUCHFÜHRUNG

Finanzbuchführung

  • Einrichtung und Erstellung der Buchführung aufgrund angelieferter Belege

  • Hilfeleistung und Überwachung der von Mandanten erstellten Buchführungen

  • Erfassung der von Mandanten vorkontierten Buchführungen auf Datenträgern

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • Offene-Posten-Buchführung

  • Kostenstellen-Rechnungen

  • Anlagenbuchführungen

JAHRESABSCHLUSS

Jahresabschluss

  • Entwicklung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung mit Erläuterungsbericht

  • Entwicklung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Bei Kapitalgesellschaften: Erstellung eines Anhangs und Lageberichtes

  • Jahresabschlussbesprechung

  • Vorbereitung und Teilnahme an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen

PRIVATE
STEUERERKLÄRUNG

Private Steuererklärung

  • Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen

  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften)

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

LOHNBUCHHALTUNG

Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Beitragsnachweise für Krankenkassen

  • Anfertigung der Zahlungsträger für die Gehalts-, Lohnsteuer- und Krankenkassenzahlungen

  • Vorbereitung und Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger

BETRIEBLICHE
STEUERERKLÄRUNG

Betriebliche Steuererklärung​

  • Körperschaftsteuererklärung

  • Gewerbesteuerrklärung

  • Umsatzsteuererklärung

  • Sonstige betriebliche Steurerklärungen

  • Antrag auf Investitionszulage

  • Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte

UNTERNEHMENSBERATUNG

Unternehmensberatung​

  • Existenzgründungsberatung

  • Wahl der Rechtsform

  • Finanzierungsberatung

  • Erstellung eines Finanzplans

  • Erstellung einer Renditevorschau

  • Vorbereitung und Teilnahme an Kreditverhandlungen

NEWS

Was sollten Sie bei der Anschaffung Ihrer privaten Photovoltaikanlage ab 2023 steuerlich beachten?

Sehr geehrte Mandantin,

sehr geehrter Mandant,
 

seit dem 01.01.2023 gilt ein sog. Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Zuvor konnten Sie sich als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer von 19 % aus dem Kaufpreis nur dann als Vorsteuer erstatten lassen, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben. Dann waren Sie aber mindestens fünf Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden und mussten entsprechend Umsatzsteuererklärungen abgeben. Nullsteuersatz bedeutet nun, dass Ihnen der Lieferant bzw. Installateur der Anlage keine Steuer in Rechnung stellt, so dass es für Sie auch keines Vorsteuerabzugs und keiner Option zur Regelbesteuerung mehr bedarf.
 

Die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 sogar rückwirkend zum 01.01.2022 einkommensteuerfrei gestellt - und zwar unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Die Steuerfreiheit in der Einkommensteuer führt zudem dazu, dass Sie auch von der Gewerbesteuer befreit sind.

 

Unsere Infografik als PDF Download gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb Ihrer eigenen Photovoltaikanlage. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüßen
JKM Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ab Juli 2023 ändern sich unsere Bürozeiten
Wir sind weiterhin von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr für Sie verfügbar.
Freitags haben wir ab Juli ganztägig geschlossen.

News

KONTAKT

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Contact
Am schnappenberg 2
66869 Kusel

 

Tel.:   06381/92660

Fax:   06381/926622

Mail: Kanzlei@jkm-steuerberatung.de

Bürozeiten:

Mo-Do: 8:00 - 17:00 Uhr

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